Verschiedene wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die Behandlung mit EXOGEN Ultraschall in vielen Fällen den Prozess der Knochenheilung erfolgreich stimuliert.
Es ist möglich, dass der beabsichtigte Therapieerfolg trotz Anwendung des EXOGEN-Ultraschallgeräts nicht in jedem Behandlungsfall eintritt. In diesem Zusammenhang haben wir das im Bereich Ultraschall einzigartige EXOGEN-Garantieprogramm entwickelt. Es bietet dem Versicherungsträger und dem Patienten aber die Sicherheit, dass die Mietkosten für das EXOGEN-Ultraschallgerät bei einem nachgewiesenen Ausbleiben des Behandlungserfolgs zurückerstattet werden können.
Anhand von Röntgenbildern (vor Beginn der Behandlung mit EXOGEN, nach 90 und nach 120 Tagen) beurteilt der
verordnende Arzt den Fortschritt der Knochenheilung. Zeigt sich nach 120 Tagen Behandlung mit EXOGEN Ultraschall ein Ausbleiben der Knochenheilung, kann der Rückzahlungsanspruch eingeleitet werden.
Nähere Einzelheiten zu unserem Garantieprogramm und zu den Garantiebedingungen erfahren
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